anwalt-fortbildung.de - Infos zur Fortbildungspflicht von Rechtsanwälten

 

Um seinen Mandanten eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung vor Gericht anbieten zu können, gehört Fortbildung zu den elementaren Pflichten eines jeden Rechtsanwalts. Eine immer umfangreichere Rechtsmaterie und oft kontroverse Rechtsprechung durch die Gerichte, erfordern die ständige Bereitschaft der Anwälte sich fortzubilden. Generell müssen Rechtsanwälte aber keinen Nachweis über Fortbildungen erbringen.

Hat ein Rechtsanwalt allerdings die Qualifikation zum Fachanwalt absolviert, trifft ihn eine verbindliche Fortbildungspflicht, § 15 Fachanwaltsordnung. Dazu muss er der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer seine Fortbildung unaufgefordert schriftlich nachweisen. Fachanwälte müssen an jährlich mindestens einer Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Zeitstunden teilnehmen. Kommt der Anwalt, der die Qualifikation Fachanwalt hat, dieser Fortbildungspflicht nicht nach, ist die Rechtsanwaltskammer berechtigt, die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt“ zu widerrufen. Für den Nachweis der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung genügt in der Regel die Einreichung von Kopien der entsprechenden Teilnahmebestätigungen. Originale werden von den Rechtsanwaltskammern nur in Zweifelsfällen angefordert. Bei hörender Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist zum Nachweis die Vorlage einer entsprechenden Teilnahmebestätigung des Veranstalters erforderlich.

Für Rechtsanwälte gibt es verschiedene Angebote zur Fortbildung. Einerseits kann am Ende der Fortbildung eine Qualifikation mit formellen Status stehen. Hierbei handelt es sich um Fachanwaltskurse, nach deren erfolgreicher Absolvierung in Verbindung mit einer mündlichen Prüfung sich ein Anwalt „Fachanwalt für …[ein bestimmtes Rechtsgebiet]“ nennen darf. Darüber hinaus besteht z.B. die Möglichkeit bei der BRAK das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" zu erhalten. Dafür sind ist die regelmäßige Teilnahme an (Online-) Fortbildungsveranstaltungen erforderlich. Anwälte können dann mit einem entsprechenden Qualitätssiegel auf dem Briefpapier, der Kanzleihomepage oder auf einem Kanzleiaushang werben.

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